Die Verkehrssicherungspflicht eines Baumeigentümers ergibt sich aus der Rechtssprechung. Abgeleitet vom §823 BGB (Schadensersatz) ist der Eigentümer eines Baumes verpflichtet dafür zu sorgen, dass durch seine Bäume niemand anderes zu Schaden kommt. Bei einem Schadensfall stellt sich schnell die Frage, ob das Versagen des Baumes vorhersehbar war. Hier kann ein Baumgutachter helfen und im Zweifelsfall aufweisen, ob ein Defekt am Baum im Vorfeld erkennbar war.
Ziel einer regelmäßigen Baumkontrolle ist es, Defekte frühzeitig zu erkennen, fachgerecht einzuschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen für den Baumpfleger festzulegen, um den Baum langfristig zu erhalten.
Mit einem Baumgutachten oder einer Baumkontrolle kann sich der Baumbesitzer gegen Schadenersatzansprüche absichern.
Wir bieten eine fachgerechte, gerichtlich anerkannte und zertifizierte Baumkontrolle nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL).
Nach einer qualifizierten Baumkontrolle erhalten Sie von uns eine Auswertung, ob der untersuchte Baum verkehrssicher ist oder welche baumpflegerischen Maßnahmen erfolgen müssen, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen.
In den meisten Fällen ist kein umfangreiches Baumgutachten zur Stand- und Bruchsicherheit nötig, sondern eine einfache Baumkontrolle gibt bereits Aufschluss über den Zustand des Baumes.
In seltenen Fällen kann eine eingehende Untersuchung nötig sein (Bohrwiderstandmessung, Schallresonanz etc.), um die Defekte eines Baumes genauer zu verorten oder zu vermessen und so eine genauere statische Abschätzung der Bruchsicherheit vorzunehmen.
Die Erstellung eines Baumkatasters bietet sich für Kunden mit einem großen Baumbestand an. Über geeignete Katasterprogramme oder sogar Baummanagement-Software können Sie Ihren Baumbestand digital verwalten. Durch viele Jahre Erfahrung in der Baumkontrolle und Baumpflege, stehen wir gern vorab für ein Beratungsgespräch zu Verfügung.
Wir bieten ebenfalls Baumkontrollen und die Erstellung von Baumkatastern für Gemeinden, Kommunen und kleine Städte an.